Die Weiterbildung ist nach dem Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz (BKrFQG) alle 5 Jahre notwendig, um den Führerschein im gewerblichen Bereich (auch Werksverkehr) zu verlängern.
Für folgende Führerscheinklassen ist die Weiterbildung notwendig:
Die Weiterbildung umfasst insgesamt 35 Stunden (je 60 Minuten) und ist in 5 Module gegliedert.
Module im LKW- und Busbereich
In den 5 Modulen werden alle Kenntnisbereiche nach Anlage 1 (zu § 1 Absatz 2 Satz 2, § 2 Absatz 2 Satz 2, § 4 Absatz 1 Satz 1 BKrFQV) ordnungsgemäß geschult.
Die Module werden praxisorientiert durchgeführt, in theoretischen und praktischen Unterrichtseinheiten.
Laut Gesetz ist eine maximale Teilnehmerzahl von 25 Teilnehmern, je nach Raumgröße zulässig.
Die von mir durchgeführten Schulungen können in Ihrem eigenen Schulungsraum im Unternehmen stattfinden, insofern dieser für die Weiterbildung geeignet ist.
Sollten Sie über keinen eigenen Raum verfügen, können die Schulungen in einem von meinen Räumen stattfinden.
Aktuell stehen folgende Räume zur Auswahl:
Termine und Inhalte der Schulungen können individuell nach Ihren Wünschen abgestimmt werden.
© Urheberrecht. Alle Rechte vorbehalten.
Wir benötigen Ihre Zustimmung zum Laden der Übersetzungen
Wir nutzen einen Drittanbieter-Service, um den Inhalt der Website zu übersetzen, der möglicherweise Daten über Ihre Aktivitäten sammelt. Bitte prüfen Sie die Details und akzeptieren Sie den Dienst, um die Übersetzungen zu sehen.