Anerkannte Ausbildungsstätte für die Weiterbildung im Bereich des Güterkraftverkehrs gemäß § 9 Absatz 2 BKrFQG i.V.m. § 5 BKrFQV

  • In Bayern durch die Regierung der Oberpfalz
  • In Thüringen durch das Thüringer Landesverwaltungsamt
     

Die Weiterbildung ist nach dem Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz (BKrFQG) alle 5 Jahre notwendig, um den Führerschein im gewerblichen Bereich (auch Werksverkehr) zu verlängern. 

Für folgende Führerscheinklassen ist die Weiterbildung notwendig: 

  • LKW Bereich: C1, C1E, C, CE
  • Bus Bereich: D1, D1E, D, DE

Die Weiterbildung umfasst insgesamt 35 Stunden (je 60 Minuten) und ist in 5 Module gegliedert. 

 

Module im LKW- und Busbereich

  • Modul 1: Eco-Training
  • Modul 2: Arbeits- und Sozialrecht
  • Modul 3: Sicherheitstechnik und Fahrsicherheit 
  • Modul 4: Fahrerarbeitsplatz
  • Modul 5: Ladungssicherung

In den 5 Modulen werden alle Kenntnisbereiche nach Anlage 1 (zu § 1 Absatz 2 Satz 2, § 2 Absatz 2 Satz 2, § 4 Absatz 1 Satz 1 BKrFQV) ordnungsgemäß geschult. 

Die Module werden praxisorientiert durchgeführt, in theoretischen und praktischen Unterrichtseinheiten. 

 

Laut Gesetz ist eine maximale Teilnehmerzahl von 25 Teilnehmern, je nach Raumgröße zulässig. 

Die von mir durchgeführten Schulungen können in Ihrem eigenen Schulungsraum im Unternehmen stattfinden, insofern dieser für die Weiterbildung geeignet ist. 

Sollten Sie über keinen eigenen Raum verfügen, können die Schulungen in einem von meinen Räumen stattfinden. 

Aktuell stehen folgende Räume zur Auswahl: 

  • 85391 Allershausen, maximal 20 Teilnehmer
  • 99837 Berka/Werra, maximal 25 Teilnehmer

 

Termine und Inhalte der Schulungen können individuell nach Ihren Wünschen abgestimmt werden. 

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